Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | Anträge |
Antragsteller*in: | Philipp Schmagold (Kiel KV) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 21.09.2019, 23:55 |
K 1: Mutiges GRÜNES- Sofortprogramm für Klimaschutz!
Antragstext
Mutiges GRÜNES- Sofortprogramm für Klimaschutz!
Im Jahr 2015 hat sich die Weltgemeinschaft in Paris gemeinsam das Ziel gesetzt,
die globale Erhitzung deutlich unter 2°C, möglichst 1,5°C zu halten, um heutigen
wie folgenden Generationen eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen. Die
Klimaforschung ist sich einig: Nur wenn sämtliche Planungen und Maßnahmen auf
das 1,5 Grad-Ziel gemäß des Pariser Vertrags ausgerichtet werden, lassen sich
die dramatischen Folgen eines globalen Temperaturanstieges begrenzen. Der Kampf
gegen die globale Überhitzung unseres ist die vorrangige Menschheitsaufgabe des
21. Jahrhunderts. Daher fordern wir GRÜNE, das anspruchsvolle Ziel einer
maximalen Erhitzung von 1,5°C zum Leitmotiv des Klimaschutzpfades in Deutschland
zu machen. Schon eine Erhitzung von 2 Grad würde die Lebensgrundlage von bis zu
500 Millionen Menschen weltweit bedrohen - unter anderem durch Wassermangel und
durch die Ausdehnung von Wüsten. Dabei geht es nicht mehr um ein fernes
Zukunftsszenario: Die gravierende Klimakatastrophe zwingt schon heute weltweit
mehr Menschen zur Flucht als sämtliche Kriege zusammen. Und auch mitten in
Europa zeigen sich die Auswirkungen der Klimakrise mehr und mehr: Denken wir
doch nur an den Extremsommer im vergangenen Jahr und in diesem Jahr – 30 Grad
Celsius am Polarkreis, Waldbrände von Griechenland bis Schweden, ausgedörrte
Landschaften und Ernteausfälle in halb Europa.
Wir müssen viel schneller werden als zwischenzeitlich gedacht, weil wichtige
Jahre und Jahrzehnte lang der ernsthafte Klimaschutz verschlafen wurden. Wir
werden unsere Politik danach ausrichten, im Zeitraum zwischen 2035 und 2040
Klimaneutralität erreicht zu haben. Die Ideen, Instrumente und Technologien für
ernsthaften Klimaschutz sind vorhanden. Die Unterstützung in der Bevölkerung
wächst und wächst. Die Kinder, von denen wir unsere Erde nur geborgt haben,
gehen zu Hunderttausenden für Klimaschutz auf die Straße. Etliche Unternehmen
haben sich auf den Weg gemacht, weil sie wissen, dass eine Green Economy neue
Wertschöpfungsketten und neue Arbeitsplätze schaffen wird. Klimaschutz ist nicht
nur die ökologische Schicksalsfrage, sondern auch maßgeblich für die Zukunft
unserer Wirtschaft:
Eine sozial und ökologisch verträgliche Wirtschaftsweise achtet weltweit
Menschen- und Tierrechte, hält die planetaren Belastungsgrenzen ein und wagt
eine Abkehr von maßloser Überproduktion und Massenkonsum. Nicht nur im Interesse
des Industriestandortes, sondern im Interesse der Menschen, des Gewerbes und des
Handels ist der Übergang zu einer ressourcenleichten Produktion ohne
Klimabelastung zu erzielen. Nur so schaffen wir ein dauerhaft lebenswertes
Deutschland und erhalten unseren lebenswerten Planeten so, wie wir ihn bisher
kennen. Wir wünschen uns, dass Klimaschutz als Chance für wirtschaftlichen
Erfolg, nachhaltiges Unternehmertum und Innovation sowie Motor des
Arbeitsmarktes begriffen wird. Wir erwarten die Weiterentwicklung unserer
Sozialen Marktwirtschaft im Sinne eines sozio-ökologischen Wirtschaftsmodells,
das die breit diskutierten Ideen von Postwachstum, Kreislaufwirtschaft und
Gemeinwohlökonomie einbezieht.
Die Europawahl und die Fridays-for-Future-Bewegung zeigen, dass die Bürger*innen
konsequenten Klimaschutz wollen und keine parteipolitische Bedenkenträgerei. Es
braucht jetzt einen gemeinsamen gesamtgesellschaftlichen und politischen
Kraftakt, um den Pariser Klimavertrag zu erfüllen und unserer und besonders
allen zukünftigen Generationen die Chance zu geben, weiter in Freiheit zu leben.
Es ist daher allerhöchste Zeit, dass die Bundesregierung mit ambitionierten
Maßnahmen den Klimaschutz in unserem Land vorantreibt, statt ihn weiter zu
blockieren. Wir legen hier ein Sofortprogramm vor, mit dem Bund und Länder den
Klimaschutz jetzt gemeinsam voranbringen können. Dies ist gleichzeitig ein
Forderungskatalog an die Bundesregierung. Das Klimakabinett muss umgehend
entscheidende Weichen stellen, und zwar in folgenden drei Bereichen:
1. Die zügige Einleitung des Kohleausstiegs und der Abschluss desselben bis
2030, viel mehr Schwung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und eine
effizientere Nutzung von Energie
2. Einen CO2-Preis von anfänglich mindestens 60 Euro pro Tonne, der ökologisch
wirksam, sozial gerecht und ökonomisch sinnvoll ist – damit klimafreundliches
Verhalten belohnt und klimaschädliches Verhalten verteuert wird
3. Ein Klimaschutzgesetz, das den gesetzlichen Rahmen für konkrete Maßnahmen in
allen Sektoren schafft und so für Planungssicherheit sorgt für die Bereiche
Wärme, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft.
Zentrale Forderungen vorab zusammengefasst:
- Eine sektorübergreifende C02-Bepreisung in Höhe von zunächst 60 € pro
Tonne CO2-Äquivalent ist einzuführen. Die Einnahmen werden den
Bürger*innen durch eine deutliche Absenkung der Stromsteuer und durch eine
jährlich auszuzahlende Pro-Kopf-Klimaprämie vollständig zurückgegeben.
Davon profitieren vor alle Menschen mit geringere Einkommen.
- Wir wollen den Kohleausstieg spätestens bis zum Jahr 2030, dies muss
gesetzlich verankert werden.
- Der Ausbaudeckel bei erneuerbaren Energien und die EEG-Umlage für den
Eigenverbrauch sind umgehend zu streichen. Denn das Ziel ist: 100 Prozent
Erneuerbarer Strom in 2030. Solarkraftwerke insbesondere an Autobahnen und
Schienen und Windparks bis 18 MW Leistung müssen ohne Ausschreibungen
möglich gemacht werden.
- Die Befreiung von der EEG-Umlage muss strikt auf Betriebe begrenzt werden,
die nachweislich einen erheblichen Wettbewerbsnachteil aufgrund eines im
internationalen Vergleich höheren Industrie-Strompreises haben.
- Neuzulassungen von mit fossilen Kraftstoffen betriebenen PKW werden ab dem
Jahr 2030 untersagt. Solange noch mit fossilen Kraftstoffen angetriebene
Kraftfahrzeuge auf dem Markt sind, wird solle die Anschaffung
emissionsarmer Fahrzeuge durch ein Bonus- Malus-System gefördert werden.
- Wir setzen auf jährlich angepasste Zulassungsquoten zur schrittweisen
Reduzierung der fossiler LKW, Busse, Baumaschinen, Nutzfahrzeuge,
Traktoren und Schiffe, die spätestens ab dem Jahr 2032 nur noch mit
erneuerbaren Antrieben neu zugelassen werden. Flugzeuge und Hubschrauber
werden spätestens ab dem Jahr 2035 nur noch mit erneuerbaren Antrieben
zugelassen.
- Die LKW-Maut ist auf alle Straßen und alle Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen
auszuweiten. LKW mit geringen CO2-Emissionen werden unterhalb eines
nutzlastabhängigen Schwellenwertes befristet von der Maut entlastet; C02-
freie Fahrzeuge werden vollständig von der Maut befreit.
- Eine Investitionsoffensive Bahn starten: Das Kaputtsparen muss aufhören.
Der traurige Zustand unseres Schienennetzes und die Unzuverlässigkeit der
Bahn liegen insbesondere in der Vernachlässigung von Ausbau und
Unterhaltung. Die jährlichen Investitionen pro Person und Jahr in
Deutschland liegen bei 60 Euro. In Österreich dagegen wird die vierfache
Summe, in der Schweiz sogar die sechsfache Summe ausgegeben. Kurzfristig
müssen die Ausgaben für die Bahn verdoppelt, mittelfristig eher
vervierfacht werden. Der Mehrwertsteuersatz ist im ersten Schritt auf
sieben Prozent zu senken, mittelfristig ist die Bahn von der
Mehrwertsteuer zu befreien. Im innerdeutschen Verkehr muss die Bahn in
Qualität und Preis zu einer echten Alternative zum Inlandsflugverkehr
werden. Dazu muss die Schieneninfrastruktur entsprechend ausgebaut und das
Angebot z.B. auch durch Nachtzüge ausgebaut werden. Gleiches gilt für die
Attraktivierung der Bahn im Güterverkehr.
- Den Flugverkehr in die CO2-Bepreisung einbeziehen, Kerosin wie Benzin
besteuern.
- Die vollständige steuerliche Absetzbarkeit der energetischen
Gebäudesanierung für selbstnutzende Eigentümer*innen ab Januar 2020
einführen. Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung muss deutlich
steigern.
- Eine Einspeiseverpflichtung der Netzbetreiber für CO2-neutral produzierten
Wasserstoff in das Erdgasnetz. Dabei erhöht sich der prozentuale Anteil
des einzuspeisenden CO2-neutralen Wasserstoffs entsprechend der Produktion
aus Wind- und Sonnenstrom.
- Bäume pflanzen: Ab sofort sollten mindestens 0,5% des Bundeshaushaltes in
Programme zur globalen Baumpflanzung fließen.
Wir können jetzt zeigen, dass Klimaschutz, wirtschaftlicher Erfolg, Wohlstand
und gesellschaftlicher Zusammenhalt in einem Industrieland im 21. Jahrhundert
Hand in Hand gehen. Wir würden massiv davon profitieren - sowohl durch höhere
Lebensqualität, als auch mit Blick auf Geschäftsmodelle und Arbeitsplätze der
Zukunft. In Deutschland gibt es mehr als genug Energie und Ideenreichtum, um die
entscheidenden Zukunftsfrage des 21. Jahrhunderts wieder entschlossen anzugehen.
Der Moment dafür ist jetzt. Klare und mutige Entscheidungen sind erforderlich.
Dieses Papier ist auch ein Angebot zur Zusammenarbeit. Wir haben konkrete
Vorschläge formuliert. Für ihre Umsetzung bieten wir sowohl im Bundestag als
auch im Bundesrat unsere Unterstützung an. Entscheidend ist, dass Deutschland
seine nationalen, europäischen und international verbindlich zugesagten Ziele
erreicht. Über den besten und schnellsten Weg dorthin sind wir offen für jeden
konstruktiven Dialog.
(1) Kohleausstieg einleiten, Energiewende beschleunigen
Der schnelle Ausbau der Erneuerbaren Energien ist entscheidend für wirksamen und
erfolgreichen Klimaschutz, denn nicht nur der Strombereich, sondern auch der
Wärme- und Verkehrssektor werden zukünftig massiv erneuerbare Energie benötigen.
Hierfür müssen wir Verkehr und Wärme zunehmend elektrisch versorgen und aus
Strom Wasserstoff und Gas machen.
Dieser Ausbau wird derzeit vom klimaschädlichen Kohlestrom blockiert, für den
nicht nur jährlich 240 Millionen Tonnen CO2 in die Luft geblasen werden, sondern
der auch die Netze verstopft und gegenüber den Erneuerbaren einen unfairen
Wettbewerbsvorteil hat.
Deutschland muss sich seinen Möglichkeiten entsprechend ambitionierte und
verbindliche Ziele setzen. Wir GRÜNE fordern deshalb, dass sich Deutschland in
einem Klimaschutzgesetz das Ziel setzt, mehr als 75 Prozent der
Treibhausgasemissionen - (bezogen auf 1990) bis 2030 einzusparen. Dabei müssen
die Maßnahmen so gewählt werden, dass sie in Ihrer Gesamtheit geeignet sind
dieses Ziel zu erfüllen. Die bisherigen Zielsetzungen der schwarz-roten
Bundesregierung sind absolut nicht ausreichend.
a) Kohleausstiegsgesetz
Die von der Bundesregierung eingesetzte Kohle-Kommission „Wachstum,
Strukturwandel, Beschäftigung“ hatte bereits Ende Januar 2019 einen Kompromiss
für den Ausstieg aus der Kohleverstromung vorgelegt. Auch viele Monate später
hat es die Große Koalition nicht geschafft, den Kohleausstieg einzuleiten. Um
schnell Planungssicherheit zu schaffen, muss jetzt unverzüglich, wie in der
Kohle-Kommission vereinbart, im Rahmen von transparenten Gesprächen ein
verbindlicher Abschaltplan vorgelegt werden, damit
• bis Ende 2022 mindestens rund ein Viertel der Braunkohlekapazitäten und ein
Drittel der Steinkohlekapazitäten abgeschaltet werden,
• für die Zeit nach 2022 ein verbindlicher Abschaltplan von Kohlekraftwerken,
deren Betriebsdauer länger als 25 Jahre – und damit weitgehend
entschädigungsfrei – ist, verbunden mit einer Übergangsfrist zur Abschaltung von
drei bis vier Jahren, festgelegt wird
• und sichergestellt wird, dass das Strukturfördergesetz mit einem Volumen von
40 Milliarden Euro an konkrete Abschaltungen gekoppelt wird.
b) Energiewende beschleunigen
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien, von Speichern und Netzen, muss dringend
beschleunigt werden. Das ist genauso klimapolitisch notwendig wie ökonomisch
vernünftig, denn Energie aus Wind und Sonne sind heute schon günstiger als neue
Gas- und Kohlekraftwerke. Während weltweit immer mehr in Erneuerbare investiert
wird, brechen im Land der Erfindung der „Energiewende“ die Investitionen ein. Um
die Segel wieder in den Wind zu stellen, wollen wir bestehende regulatorische
Hemmnisse beseitigen und so „ermöglichen“ statt „verhindern“. Denn was wir
derzeit erleben, ist das genaue Gegenteil. Trotz Klagen aus Energiewirtschaft
und Industrie bleibt die Bundesregierung untätig, obwohl die Unternehmen
dringenden Klärungsbedarf haben und am überbordenden Maß bürokratischer Regeln
verzweifeln. Wie geht es weiter, wenn der Ausbaudeckel von 52 GW für
Solarenergie Mitte kommenden Jahres erreicht sein wird? Was passiert mit
funktionstüchtigen aber nicht mehr geförderten Wind-, PV- und Biomasseanlagen,
die es ab 2021 immer häufiger geben wird? Warum macht man Speicher unrentabel,
indem man sie doppelt mit Steuern und Umlagen belegt? Darf bald jeder
wahlkämpfende Landespolitiker sein Bundesland zur Tabuzone für den
Windkraftausbau erklären? Diese und viele weitere Fragen stehen unbeantwortet im
Raum und versprühen das Gift der Verunsicherung in einer Branche, die
Milliardeninvestitionen zu stemmen hat und die dringend Planungssicherheit
braucht.
Seit mehr als zwei Jahren beobachten wir einen Stillstand der Rechtssetzung, und
immer wieder gab es Vorschläge, die den Zubau der Erneuerbaren weiter
ausbremsen. Zahlreiche Bundesratsinitiativen aller Länder zeugen aber davon,
dass es anders gehen kann, wenn man will:
• Es gilt alle Deckel im EEG zu streichen, damit die klimafeindliche Begrenzung
des Ökostromausbaus beendet wird. Insbesondere den Ausbau der Windenergie an
Land und den der Solarenergie müssen wir beschleunigen. Unser Ziel ist
entsprechend wissenschaftlicher Empfehlungen (Sektorkopplungsstudie Prof. Dr.
Quaschning) ein Zubau von jährlich mindestens 6 GW netto Wind an Land, 3 GW
netto Wind auf See und 15 GW netto Photovoltaik. Uns ist klar, dass diese
Anhebung des Zubaus an erneuerbaren Energie-Kraftwerken nicht von heute auf
morgen möglich sein wird, weil die amtierende schwarz-rote Bundesregierung den
Zubau der Erneuerbaren zu effektiv und verbunden mit viel Bürokratie vor die
Wand gefahren hat. Durch vereinfachte Genehmigungsverfahren, die Bereitstellung
von Flächen in öffentlicher Hand, die Nutzung aller zur Solarenergienutzung
geeigneten Dächer öffentlicher Gebäude wie Schulen, Turnhallen, Finanzämter,
Polizeistationen, Kasernen usw. und durch weitere geeignete Maßnahmen werden wir
den Ausbau der Erneuerbaren aber wieder viel attraktiver und planbarer machen
und das Tempo des Ausbaus der Erneuerbaren um ein Vielfaches steigern und 2030
bei 100% Ökostrom angekommen zu sein.
• Die Einführung von Ausschreibungen hat zu einer erheblichen Reduzierung der
noch in der Entwicklung stehenden Projekte geführt, die Einführung der
Ausschreibungsmodelle müssen zurückgenommen werden. Die EU lässt auf Grundlage
ihrer so genannten De-minimis-Regelungen ausdrücklich Ausnahmen von
Ausschreibungen bei kleineren Anlagen zu. Diese Ausnahmen müssen genutzt werden,
damit wieder mehr lokale und regionale Wertschöpfung bei den Menschen bleibt.
• Um das Potential unserer Städte und Industriegebiete für den PV-Ausbau zu
nutzen, müssen wir die Mieterstromregelungen vereinfachen, Rechtssicherheit für
Vermieter*innen schaffen und die Ausschreibungen so anpassen, dass alle, die
bauen wollen, auch zum Zuge kommen können. Außerdem muss die Solarenergie im
Außenbereich ebenso wie die Windkraft privilegiert werden.
• Das größte Hemmnis für den Zubau, insbesondere der Windkraft, ist ein Mangel
an Flächen. Nur wenn rechtssicher Standorte zur Verfügung stehen, werden
Planungen in Angriff genommen. Wir brauchen darum ein nationales Flächenziel
Windkraft und eine Überprüfung der bestehenden Regelungen im Bereich
Flugsicherung, Denkmal- und Naturschutz sowie des Planungsrechts. Zudem brauchen
wir klare und einheitliche Leitlinien für die Koexistenz von Windenergie und
Naturschutz. Um den Ausbau der Windkraft überall in Deutschland voranzubringen,
muss er regional ausgeglichen erfolgen und mit den Zielen des
Netzentwicklungsplans im Einklang stehen. Die im Netzausbaugebiet vorgenommenen
Einschränkungen im Norden des Landes müssen aufgehoben werden.
• Gemeinsam mit Betreibern bestehender Wind-, PV- und Biogasanlagen wollen wir
neue Geschäftsmodelle entwickeln und alle Regelungen streichen, die einen
wirtschaftlichen Weiterbetrieb behindern. Auch Repowering muss am gleichen
Standort möglich bleiben.
• Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz 2.0 hat die Bundesregierung gerade den
Rechtsrahmen für den Netzausbau angepasst. Die Wirkung bleibt zunächst
abzuwarten und muss engmaschig überwacht werden, um keine weiteren Verzögerungen
beim Stromtransport zu riskieren.
• Wir fordern, dass der Ausbau auf Grundlage eines 100 Prozent erneuerbaren
Energieszenarios geplant und umgesetzt wird. Um keine Potentiale zu verschenken,
wollen wir alle Trassen, die neu gebaut werden, mit den maximalen
Transportkapazitäten, also 525 KV-Leitungen, ausstatten.
• Wir wollen, dass die für eine erfolgreiche Energiewende dringend benötigten
Speicherkapazitäten nicht länger künstlich aus dem Markt gedrückt werden.
Hierfür muss der gespeicherte Strom von Letztverbraucherabgaben befreit werden.
Dabei dürfen Netzausbau und Speicher kein Widerspruch sein. Auf dem Weg in die
Erneuerbare Welt brauchen wir beides gleichermaßen.
• Sinnvoll für einen schnellen Ausbau der Solarenergienutzung auf Dachflächen
ist eine deutliche Anhebung der Vergütung pro kw/h. Die Ausschreibungspflicht
für PV-Anlagen auf Gebäuden entfällt, Eigenverbrauch auch in Zeiten des
Einspeisemanagements wird ermöglicht und die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch
abgeschafft, die Einspeisepflicht aufgehoben. Weil wir eine Vervielfachung der
Solarenergieproduktion benötigen, setzen wir uns für die Abschaffung der
Restriktionen zur Zulassung weiterer Flächen für einen schnellen PV-Ausbau ein.
Bisher werden nur wenige Flächen im EEG als vergütungsberechtigt vorgesehen.
• Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Bereich von 110 m beiderseits von
Autobahnen und Schienen sollen als landwirtschaftliche Nutzung, als sogenannte
"Sonnen-Ernte", gelten. Dadurch sind für diesen Bereich weder
Flächennutzungsplan (F-Plan) noch Bebauungsplan (B-Plan) anzupassen und der
Ausbau der Solarenergienutzung ist zeitnah machbar. Die Verankerung im Erdreich
erfolgt dabei ohne Beton, sondern durch demontierbare Erdanker bzw.
Erdschrauben. Und nachhaltig betriebene PV-Freiflächenanlagen sind deutlich
insekten- und vogelfreundlicher als konventionell betriebene landwirtschaftliche
Ackerflächen.
(2) Ein fairer und ehrlicher Preis für CO2-Ausstoß
Nur wenn die Preise die ökologische Wahrheit sagen, werden ökonomische Anreize
für Klimaschutz gesetzt. Eine kohlenstoffneutrale Wirtschaft wird dann
erreichbar sein, wenn Produktivität und Profitabilität sich auch daran bemisst,
wie viel CO2 ausgestoßen wurde.
Mit einem jährlich steigenden CO2-Preis tragen wir dazu bei, dass es einen
einfachen, marktwirtschaftlichen Mechanismus gibt: Wer sorgsam mit unseren
endlichen Ressourcen umgeht, hat auf dem Markt eine Wettbewerbsvorteil vor dem,
dessen Verhalten das Klima schädigt. Klimaschutz wird billiger. Klimazerstörung,
deren Kosten bisher von der Allgemeinheit getragen werden, wird teurer. Heute
ist es vielfach anders herum – das wollen wir ändern.
Wir wollen dem Ausstoß von CO2 einen fairen Preis geben, der die ökonomischen
Fehlanreize insbesondere im Verkehrs- und Wärmesektor beendet. Fossile Kraft-
und Brennstoffe sollen deshalb mit einem Aufschlag auf den Marktpreis belegt
werden. Dieser Aufschlag soll mittelfristig die Kosten der Klimaschäden
abbilden. Damit dies sozial ausgewogen möglich ist und zugleich berücksichtigt,
dass es in strukturschwachen Regionen mancherorts derzeit nur begrenzt
klimafreundliche Alternativen (wie z.B. einen starken ÖPNV) gibt, sollten die
Einnahmen als Senkung der Stromsteuer und als Energiegeld an alle Bürger*innen
wieder zurückgehen. Wer das Klima schont, zahlt weniger ein als er rausbekommt
und hat am Jahresende Plus gemacht. Wer das Klima schädigt, zahlt dafür. Das
gilt auch für Unternehmen. Dadurch erhöhen wir den Anreiz, auf klimafreundliche
Technologien umzustellen und in Erneuerbare Energien und Effizienz zu
investieren.
Drei Grundprinzipien sind für uns entscheidend:
• ökologisch wirksam: Es sollen möglichst viele Sektoren erfasst werden und der
Preis möglichst schnell eine Lenkungswirkung haben, die eine Einhaltung der
Klimaziele ermöglicht. Die CO2-Preise sollen sich deshalb mittelfristig an den
realen CO2-Schadenskosten orientieren. Außerdem kommt es darauf an, den CO2-
Preis zügig einzuführen. Wir können bei der Rettung des Klimas nicht erneut
Jahre verschenken.
• sozial gerecht: Wir wollen die Bepreisung von CO2 aufkommensneutral
durchführen. Der Staat erhält keine neuen Einnahmen, sondern die Mittel fließen
wieder an die Bürger*innen sowie die Wirtschaft zurück. Außerdem soll der CO2-
Preis so festgesetzt werden, dass dadurch von Beginn an der Umstieg zu
klimafreundlicheren Technologien gefördert wird.
• ökonomisch sinnvoll: Versorgungssicherheit und Rentabilität von
energieintensiven Branchen dürfen nicht gefährdet werden, um zu verhindern, dass
energieintensive Industriezweige ins Ausland verlagert werden. Das würde unserem
Land schaden, ohne dass damit etwas für das Klima gewonnen wäre. Dafür ist eine
angemessene, planbare und verlässliche Entwicklung des Preises für CO2 genauso
entscheidend wie die Förderung von klimafreundlichen Alternativen und ein
steuerlicher CO2-Grenzausgleich: Importierte Produkte, bei deren Herstellung
viel CO2 oder CH4 (Methan) freigesetzt wird, werden mit der heimischen CO2-
Steuer belastet bis der exportierende Staat selber eine CO2-Steuer in ähnlicher
Höhe wie in Deutschland erhebt. Unternehmen, die in Deutschland produzieren und
die am Emissionshandel EU ETS beteiligt sind, bekommen ihre Aufwendungen für
Emissionszertifikate in voller Höhe erstattet, sofern die CO2-Steuer höher ist
als der Zertifikatpreis.
Eckpunkte eines CO2-Preises
(A) Erhebung:
Wir wollen in Deutschland zeitnah einen CO2-Preis einführen. Davon sind zwei
Bereiche betroffen:
• Für den Verkehrs- und Wärmesektor – also den Bereichen, in denen die
Klimaschutzfortschritte bisher am geringsten sind – sollen die Energiesteuern
auf Benzin, Diesel, Kerosin, Heizöl, Braunkohle, Steinkohle, Erdgas, Heizkohle
und Heizgas um eine CO2-Preis-Komponente entsprechend der jeweiligen CO2-
Emission ergänzt werden. Hier schlagen wir einen Einstiegspreis von 60 Euro/t
CO2- Emission vor. Dieser CO2-Mindestpreis soll in jedem Jahr um mindestens 10%
steigen und gilt äquivalent zur Klimaschädigung auch für Methanemissionen.
• In der Folge soll auch für den Bereich des Emissionshandels ein CO2-
Mindestpreis in Höhe von möglichst schnell 60 Euro/t gelten, um die Klimaziele
zu erreichen. Unsere Nachbarn Frankreich und die Niederlande drängen darauf,
gemeinsam den Schritt eines abgestimmten Mindestpreises zu gehen; dem sollte
sich Deutschland anschließen.
Mit dieser Forderung bleiben wir zwar weit hinter den Berechnungen des
Umweltbundesamtes mit 180 Euro pro Tonne CO2- Emission, so hoch sei der Schaden
an Klima und Umwelt, den jede Tonne verursache. Um allen Wirtschaftszweigen
einen kalkulierbaren Übergang zu ermöglichen steigen wir nicht in dieser Höhe
der CO2-Bepreisung ein. Allerdings entsprechen unsere Forderung denen des
Internationalen Währungsfonds, der vor den Kosten der Erderhitzung warnt und
einen Preis von etwa 60 Euro pro Tonne Co2-Emission vorschlägt.
Die konkrete Preisentwicklung in beiden Bereichen muss sich an den Zielen der
Klimapolitik ausrichten. Zentral ist, dass die CO2-Bepreisung durch weitere
klimapolitische Maßnahmen in jedem Sektor ergänzt wird. Umfassende
Förderprogramme für eine klimafreundliche Wirtschaftsweise (Dekarbonisierung der
Industrie, Programme für Flottenumstellung auf E-Mobilität etc.), wie sie
teilweise im Energie- und Klimafonds bereits eingestellt sind sowie Programme
für weitere notwendige Anpassungen müssen zusätzlich zur Entlastung durch den
niedrigeren Strompreis effizienter und wirtschaftlich sinnvoller umgesetzt bzw.
neu aufgelegt werden. Je mehr CO2-Einsparung durch andere klimapolitische
Instrumente erreicht wird, desto moderater kann die Preissteigerung in dem
jeweiligen Sektor erfolgen. Dabei ist Planbarkeit von entscheidender Bedeutung,
so dass wir ein unabhängiges Gremium vorschlagen, das die stetige und lange
angekündigte Preisanpassung vornimmt, die sich an den drei oben genannten
Parametern ausrichtet. Insbesondere bei absehbaren Zielverfehlungen müssen die
Preise für die entsprechenden Emissionssektoren angepasst werden.
(B) Rückzahlung:
Auch für die Rückzahlung gilt: Sie soll ökologisch wirksam, sozial gerecht und
ökonomisch sinnvoll sein. Deshalb schlagen wir zwei Wege der Rückzahlung vor.
• Wir wollen die Stromsteuer nahezu abschaffen, indem wir sie auf den EU-
Mindestsatz von 0,1 bzw. 0,05 ct/kWh abzusenken. Das bringt für die
Stromkund*innen eine Entlastung von 6,5 Mrd. Euro und führt dazu, dass in allen
Sektoren die Wende hin zu Erneuerbaren Energien beschleunigt wird. Außerdem wird
damit die ungleiche Belastung zwischen privaten Haushalten, Gewerbetreibenden
und Mittelstand auf der einen Seite und Teilen der Industrie, die bereits heute
privilegiert sind auf der anderen Seite reduziert.
• Da nicht alle Bürger*innen – gerade im ländlichen Raum – von heute auf morgen
auf umweltfreundliche Fahrzeuge und Heizungen umsteigen können, wollen wir die
Kosten eines CO2-Preises sozial abfedern und daher allen Bürger*innen mindestens
je 150 Euro pro Jahr als Energiegeld zurückzahlen, ausdrücklich auch Kinder ab
Geburt. Diese Form der Entlastung hat sich bereits in anderen Ländern wie der
Schweiz bewährt. Haushalte mit vier Personen bekommen so mindestens 600 Euro pro
Jahr erstattet, der Strompreis verringert sich durch die Abschaffung der
Stromsteuer durchschnittlich um weitere 60 Euro pro Jahr. Diese Rückerstattung
soll nicht auf die Sozialleistungen angerechnet werden.
Durch die beiden Rückzahlungsmodelle werden insbesondere die entlastet, die
wenig klimaschädliche Energieträger verbrauchen. In der Regel steigt der
Energieverbrauch – und damit die Kosten - mit dem Einkommen. Durch die
einheitliche Höhe der Rückzahlung für alle Bürger*innen ist das Modell sozial
ausgewogen. Dadurch profitieren Menschen mit geringem Einkommen
überproportional. Dennoch wird es Härtefälle geben, die wir im Blick behalten
wollen.
Deshalb wollen wir zusätzlich Förderprogramme sowohl für Unternehmen als auch
für Privathaushalte auflegen. Damit werden wir z.B. Umstieg von Heizungen, die
mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, hin zu Wärmepumpen, Pelletheizungen
und klimaneutralen Nah- und Fernwärmenetzen beschleunigen. Im
Mietwohnungsbestand wollen wir ein besonderes Augenmerk auf Quartierslösungen
legen. Für den Umstieg auf klimaneutrale Verkehrsträger schaffen wir durch das
Bonus-Malus-Konzept, im Steuerrecht und durch gezielte Förderung die
Möglichkeiten, um auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen.
(3) Klimaschutz einen rechtlichen Rahmen geben
Bisher hat der Bundestag das Pariser Klimaabkommen zwar ratifiziert, der
zugleich erforderliche verbindliche nationale Beitrag ist bisher im Rahmen des
Klimaschutzberichtes lediglich eine Absichtserklärung, der es an Verbindlichkeit
fehlt – nicht nur gegenüber dem UN-Klimasekretariat, sondern auch mit Blick auf
die rechtsverbindliche Planungssicherheit im nationalen Kontext. Daher muss die
Bundesregierung bis zum UN-Gipfel im September in New York ein Klimaschutzgesetz
als rechtlichen Rahmen für die deutsche Klimapolitik mit einem alle Sektoren
umfassenden Maßnahmenpaket vorlegen.
Senken wir nicht unsere Emissionen in den Bereichen Verkehr, Gebäude und
Landwirtschaft bis 2030 wie in der Gemeinschaft der Europäischen Staaten
zugesagt, drohen immense Kosten für den Ankauf von Verschmutzungsrechten. Bis
2030 stehen dann 30 bis 60 Milliarden Euro im Feuer. Schon jetzt hat die
Bundesregierung hunderte Millionen Euro in der Haushaltsplanung dafür
vorgesehen. Sinnvoll wäre es, das Geld in Klimaschutz bei uns investieren. So
schaffen wir mehr Lebensqualität durch besseren Verkehr und wärmere Wohnungen
genauso wie mehr Arbeit und Wohlstand durch Investitionen in Deutschland.
Klimaschutzbilanzen und -pläne liegen in vielen Kommunen vor, werden aber nicht
oder nur in Teilen umgesetzt. Die Kopplung von Umlagen und Zuschüssen an den CO2
Minderungszielen auf lokaler Ebene würde eine immense Entwicklung vorantreiben.
Es sind oft die Gemeinden, die entscheiden, welche CO2-Minderungschancen als
erste ergriffen werden.
Nur mit klar festgelegten Zielen und Zwischenzielen, verknüpft mit einem
verbindlichen Monitoring der Maßnahmen und Ergebnissen sowie verankerten
Korrekturmechanismen bei Zielverfehlung, können wir wieder auf den
erforderlichen Zielpfad beim Klimaschutz kommen. Durch ein solches
Klimaschutzgesetz werden auch endlich Verbindlichkeiten innerhalb der jeweiligen
Sektoren und der zuständigen Ressorts festgeschrieben. Denn das Erreichen der
Klimaschutzziele kann nicht länger allein beim Bundesumweltministerium liegen,
sondern muss als Querschnitt der Regierung auch die Ministerien, welche
zuständig sind für Verkehr, Landwirtschaft, Bauen und Wirtschaft, in die Pflicht
nehmen. Die Zielsetzung einer klimaneutralen öffentlichen Verwaltung muss
ebenfalls in diesem Rahmengesetz festgelegt werden. Wir Grüne werden
Klimaschutzklagen dritter zudem inhaltlich und
finanziell unterstützen oder sie sogar selber führen.
Klimaschutzbilanzen liegen bei sehr vielen Kommunen vor, werden aber nicht oder
nur in Teilen umgesetzt. Die Kopplung von Umlagen und Zuschüssen an den CO2
Minderungszielen auf lokaler Ebene würde eine immense Entwicklung vorantreiben.
Es sind oft die Gemeinden/Kommunen, die entscheiden müssen, welche CO2
Minderungen als erstes angegangen werden sollen.
Konkretisierende Maßnahmen zum Klimaschutzgesetz
Im Gebäudebereich
Rund ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen entfallen auf den Gebäudebereich.
Ohne erhebliche Anstrengungen in diesem Bereich sind demzufolge sämtliche
Klimaziele bis 2050 Makulatur. Gleichzeitig weist insbesondere der Baubereich
ein besonderes träges Umsteuerungsverhalten auf, da hier sehr lange
Investitionszyklen von ca. 30 Jahren bestehen. Soll also das erklärte und
notwendige Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands (Ziel Bundesregierung 2050;
Ziel Grüne spätestens2040) erreicht werden, ist ein sofortiges Umsteuern
erforderlich – auch um nicht heute falsche Investitionsentscheidungen zu
treffen, die vor Ablauf der Lebensdauer der Investition durch neuerliche
Sanierung entwertet werden.
Da der Großteil des in Zukunft genutzten Gebäudebestandes bereits gebaut ist,
kommt der Sanierung eine besondere Bedeutung zu. Hierfür braucht es
ordnungsrechtliche und anreizorientierte Komponenten. Der Umstieg auf
klimaschonende Wärme gelingt zugleich nur dann, wenn er sozial ist, d.h. dass
Wohnen und Heizen bezahlbar bleiben. Drei Maßnahmen, die sofort begonnen werden
können, sind deshalb von besonderer Bedeutung:
1. Förderprogramm Faire Wärme: Mit einer Innovationsoffensive für die besten
Klima-Investitionen in Gebäude und Wohnungen unterstützen wir selbstnutzende
Eigentümer*innen, Vermieter*innen sowie Mieter*innen. Wir helfen, zu tragbaren
Kosten Zukunft zu gestalten und Klimaschutz gemäß der Ziele von Paris für alle
zu ermöglichen. Dafür wollen wir im Rahmen des Programms „Faire Wärme”
zusätzlich Mittel für gute Planung, Investitionen und Bezahlbarkeit
bereitstellen. Dieses zukunftsweisende Förderprogramm kann durch den Abbau
umweltschädlicher Subventionen finanziert werden.
Die derzeitigen Mittel für erneuerbare Wärme, energetische Sanierung und
Infrastruktur für die Wärmeversorgung müssen dazu verdoppelt und die
Antragsverfahren vereinfacht werden, damit die Förderung gezielt wirkt. Die
Kosten für Bauen, Sanieren und Wohnen müssen klimaverträglich und fair für alle
verteilt werden. Neben der Klima-Modernisierung öffentlicher Gebäude setzen wir
u.a. auf gemeinschaftlich geplante Sanierungsprojekte. Wir unterstützen damit
die Kommunen in der örtlichen Wärme- und Sanierungsplanung und erleichtern die
erneuerbare Energieversorgung durch eine moderne und gut vernetzte
Infrastruktur. Im Rahmen einer Quartiersförderung wollen wir warmmietenneutrale
Sanierungen für Mieter*innen mit kleinem Einkommen ermöglichen. Ergänzend führen
wir einen Klimazuschuss ein, damit sich auch die Empfängerinnen von Wohngeld
klimafreundliche Wohnungen leisten können.
2. Steuerliche Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden: Die bereits
2011 zwischen Bundesregierung und Bundesrat verhandelte steuerliche Förderung
als Anreiz für energetische Sanierung wollen wir endlich umsetzen. Gerade
private Eigenheimbesitzer*innen benötigen steuerliche Anreize zur
Gebäudesanierung. Der Steuerbonus muss klimapolitisch wirksam ausgestaltet sein.
Es dürfen darum nur Maßnahmen gefördert werden, die nachweislich auf dem vom
Pariser Abkommen vorgegeben Minderungspfad liegen. Durch eine
progressionsunabhängige Abschreibung müssen alle gleichermaßen davon
profitieren, und die Sonderabschreibung muss analog zur KfW-Förderung
ausgestaltet sein.
Dieser Bereich ist für die Erreichung der Klimaziele von großer Bedeutung, er
ist aber auch ein Konjunkturprogramm für unser Handwerk und den Mittelstand. Wir
fordern daher die Bundesregierung auf, den Ball noch einmal aufzugreifen. Klar
muss sein, dass die Kommunen nicht auf den Kosten der steuerlichen Förderung
sitzen bleiben dürfen. Die Bundesregierung sollte lieber in dieses Projekt
investieren als in Strafzahlungen für die Nichteinhaltung der Klimaziele.
3. Effizientes Gebäude-Energie-Gesetz / Erneuerbare Wärme Neben Anreizen bedarf
es auch klarer ordnungsrechtlicher Vorgaben für den Gebäudebestand. Mit dem
Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) hat Baden-Württemberg eine Blaupause für den
Bund geschaffen. Es verpflichtet die Eigentümer*innen bestehender Wohn- und
Nichtwohngebäude erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre
Heizungsanlage austauschen. Die Wirkung des EWärmeG wurde Ende 2018 evaluiert:
Es war sehr erfolgreich und hat über die Einsparung durch den eigentlichen
Heizungstausch hinaus zu einer jährlichen Reduzierung der CO2-Emissionen um
110.000 bis 170.000 t CO2 pro Jahr geführt. Heute werden in Baden-Württemberg
mehr Erneuerbare Energien im Wärmesektor eingesetzt als in jedem anderen
Bundesland.
Für den Neubau von Gebäuden ist hingegen eine Anpassung der bestehenden
Energievorgaben auf den Passivhaus-Standard anzustreben, wir freuen uns über
jedes Plus-Energiehaus. Legt man eine Betrachtung der Lebenszykluskosten
anstelle einer rein auf die Kapitalkosten orientierten Betrachtung des
Wirtschaftlichkeitsbegriffs zugrunde, so relativieren sich die erhöhten
Investitionskosten erheblich. Dies wird durch die Einführung des vorgeschlagenen
Instruments eines CO2-Preises zusätzlich verstärkt.
Im Verkehrsbereich
Deutschland braucht möglichst schnell eine Verkehrswende. Das Versagen der
Bundesregierung ist in diesem Bereich besonders eklatant, denn seit Jahren
steigt der CO2-Ausstoß, statt zu sinken. Dass die Verkehrswende nicht
vorangebracht wurde, mindert die Lebensqualität der Bürger*innen. Die Straßen
sind dreckig, laut und verstopft. Das muss sich ändern. Deshalb wollen wir uns
von den fossilen Verbrennern verabschieden. Inzwischen gibt es aus der
Automobilindustrie deutliche Signale, dass das verstanden wird. Hinzu kommt,
dass wir die Bahn stärken und konkurrenzfähig machen müssen, so dass der Umstieg
von Fliegern – insbesondere auf der Kurz- und Mittelstrecke – auf die Schiene
möglich wird. Wir wollen eine intelligent aufeinander abgestimmte Mobilität
zwischen abgasfreiem Auto, elektromobiler Bahn und ÖPNV, Rad- und Fußverkehr auf
den Weg bringen, die auch erschwinglich ist.
Drei Bereiche sind deshalb besonders wichtig:
(A) Weg vom fossilen Verbrenner – Förderung der E-Mobilität
Der Umstieg auf klimaschonende Antriebe ist zentral für den Klimaschutz. Und er
ist entscheidend, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu sichern. Wir fordern
unabhängig davon ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen, weil dies dem
Klima, dem Lärmschutz und der Sicherheit dient. Weltweit wird gerade das Auto
neu erfunden – die Ära des fossilen Verbrennungsmotors geht unweigerlich zu
Ende. Die Zukunft der deutschen Automobilindustrie entscheidet sich daran, ob
sie bei dieser Veränderung doch noch vorne mit dabei ist. Deutschland hat dafür
weltweit mit die besten Ingenieur*innen. Nun braucht es politisch einen
ehrgeizigen Rahmen, der ein planbares Ende des fossilen Verbrennungsmotors
schafft sowie die notwendige Förderung dieser Umstellung.
• Dafür muss erstens die Ladeinfrastruktur massiv ausgebaut werden. Dies muss
sowohl öffentliche als auch private Ladestationen umfassen. Hierzu braucht es
mehr öffentliche Investitionen, bürokratische Hürden im Miet- und
Wohneigentumsrecht müssen abgebaut und eine Mindestquote von Ladepunkten an
Stellplätzen eingeführt werden.
• Zudem müssen wir nun den Markthochlauf von E-Autos befördern. Die erfolglose
Kaufprämie der Bundesregierung wollen wir durch ein Bonus- Malus-System in der
Kfz-Steuer ersetzen. Das heißt: Rein elektrische Fahrzeuge sollen eine
Gutschrift erhalten, während Spritschlucker stärker an den ökologischen Kosten
beteiligt werden. Dieses Bonus-Malus-System ist sozial gerecht und kann
ökologisch lenken. Zugleich wollen wir das Dienstwagenprivileg beenden.
• Wir wollen zudem den Umstieg von gewerblichen Flotten, z.B. von Handwerkern
oder Pflegediensten, beschleunigen. Hierfür gilt es auf der einen Seite endlich
die vom Bundesrat schon lange geforderten Sonderabschreibungen im Steuerrecht zu
verankern. So befördern wir den Flottenhochlauf und sorgen für einen attraktiven
Gebrauchtwagenmarkt, von dem alle Autokäufer profitieren können. Aber auch
Mittel der direkten Förderung sind erforderlich.
(B) Einführung eines Mobilpasses / Förderung ÖPNV
Bus und Bahn brauchen kräftigen Rückenwind, damit noch mehr Menschen umsteigen.
Zuverlässig, schnell und preisgünstig auf einem engmaschigen Nahverkehrsnetz –
so stellen wir uns Elektro-Busse, Straßenbahnen und die Bahn von morgen vor. Wir
wollen insbesondere die Chancen der Digitalisierung nutzen und alle öffentlichen
Verkehrsangebote verbinden und mit einer einzigen Smartcard oder App nutzbar
machen – dem grünen MobilPass. Den klassischen ÖPNV vernetzen wir mit neuen
Mobilitätsdienstleistungen wie Car-, Bike- und Ridesharing. Mit dem grünen
MobilPass erfolgt die Abrechnung automatisch und einheitlich. Begleitend dazu
wollen wie die Aufwendungen für Bus und Bahn durch die öffentliche Hand rasch
verdoppeln.
(C) Bahn attraktiver machen als Fliegen
Bei der Wahl des Verkehrsmittels entscheiden die Bürgerinnen und Bürger vor
allem anhand der Kriterien Kosten, Komfort und Reisezeiten. Deshalb ist es unser
Ziel, klimafreundliche Verkehrsmittel wie die Bahn attraktiver zu machen und so
die Menschen zum Umsteigen zu bewegen. Wir wollen, dass mehr Menschen die Bahn
nehmen und weniger den Flieger. Ein erster und wichtiger Schritt ist, den
Steuernachteil der Bahn gegenüber dem Flugverkehr endlich zu beseitigen. Dafür
wollen wir eine Kerosinbesteuerung mindestens auf Inlandsflügen einführen und
mit diesen Mitteln den Mehrwertsteuersatz auf Bahntickets absenken.
Außerdem braucht es ein besseres Netz von Schnellzügen und ein breites Angebot
an Nachtzügen in Deutschland und Europa. Die Investitionen des Bundes in das
Schienennetz müssen kurzfristig verdoppelt, mittelfristig vervierfacht werden.
Bis 2035 sind nahezu alle Strecken zu elektrifizieren oder die alten Diesel-Loks
durch emissionsfreie Antriebssysteme zu ersetzen. Und auf den großen
Bahnsteigüberdachungen wünschen wir uns gerade von dem großen Energieverbraucher
DB möglichst viele Photovoltaikanlagen.
(D) Für die Ausweitung der Mobilitätswende auf LKW, Flugzeuge und Schiffe!
Die Europäische Kommission hat eine Strategie für emissionsfreie Mobilität
vorgelegt und der Bundesrat hat sich wie wir GRÜNE dafür ausgesprochen, ab dem
Jahr 2030 nur noch PKW neu zuzulassen, die nicht fossile Energien verbrennen.
Die ökologische Modernisierung des Verkehrssektors und der Ausbau von Bus, Bahn,
Mitfahrzentralen und Carsharing sind große Chancen für Unternehmen und
Beschäftigte, für Verbraucher*innen und deren ökologische Rucksäcke, für Klima,
Umwelt und Gesundheit. Wir erkennen, dass Unternehmen außerhalb von Deutschland
und Europa die Nase beim Thema emissionsfreie Mobilität und bei Innovationen
vorn haben.
Daher schlagen wir GRÜNE vor, schon jetzt auch für LKW, Busse, Baumaschinen,
Nutzfahrzeuge, Schiffe, Traktoren, Hubschrauber und Flugzeuge verbindliche
Schritte zu erneuerbaren Antrieben zu vereinbaren. Dadurch haben Mittelstand und
Industrie die Möglichkeit, sich frühzeitig auf entsprechende Entwicklungen
einzustellen und nicht von diesen überlaufen zu werden. Der Ausstieg aus der
klimafeindlichen und gesundheitsschädlichen Verbrennung fossiler Rohstoffe ist
auch in diesen Bereichen technisch machbar, er ist klimapolitisch unerlässlich
und industriepolitisch enorm wichtig für ganz Europa.
Wir setzen auf jährlich angepasste Zulassungsquoten zur schrittweisen
Reduzierung der fossilen Mobilität mit dem Ziel, dass LKW, Busse, Baumaschinen,
Nutzfahrzeuge, Traktoren und Schiffe spätestens ab dem Jahr 2032 nur noch mit
erneuerbaren Antrieben neu zugelassen werden. Hintergrund dafür ist auch die
Lebenserwartung der Fortbewegungsmittel: Liegt diese beispielsweise bei für
Schiffe niedrig angesetzten 25 Jahren, so würden im Jahr 2032 in Betrieb
genommene Schiffe noch bis zum Jahr 2057 laufen und dabei klima- und
gesundheitsschädliches Schweröl verbrennen. Länger geht nicht, wenn noch etwas
Eis an den Polen und Gletschern übrig bleiben und der Meeresspiegelanstieg
zumindest verlangsamt werden soll.
Wir setzen uns dafür ein, dass spätestens ab 2040 ausschließlich Schiffe mit
erneuerbaren Antrieben deutsche Binnengewässer befahren dürfen, diese Regelung
kann gerne europaweit übernommen werden. In allen Häfen sind die Schiffe durch
Landstromanschlüsse mit Elektrizität zu versorgen. Schweröl ist deutlich höher
zu besteuern.
Jährlich angepasste Zulassungsquoten sollen dafür sorgen, dass spätestens ab
2035 Flugzeuge und Hubschrauber nur noch erneuerbar betrieben neu zuzulassen
werden. Schließlich wäre es auch in diesem Bereich etwa durch erneuerbar
erzeugten Wasserstoff oder nachhaltig produziertes Bio-Kerosin möglich, sich
klimafreundlicher fortzubewegen als dies bisher bei der fossilen Kerosin-
Verbrennung der Fall ist. Liegt die Nutzungszeit der Flugzeuge beispielsweise
bei 20 Jahren, so würden im Jahr 2035 in Betrieb genommene fossile Flugzeuge
noch bis zum Jahr 2055 klima- und gesundheitsschädlich fliegen. Länger geht
nicht, wenn noch einige Korallen in den überhitzten Meeren und möglichst viele
Tierarten übrig bleiben sollen. Erneuerbare Treibstoffe sind zertifiziert
nachhaltig herzustellen und zu verwenden.
Um Ausflaggungen und Umgehungen zu verhindern, streben wir gerade hinsichtlich
der vielen im internationalen Verkehr eingesetzten Schiffe und Flugzeuge eine
Regelung auf europäischer Ebene an.
Die Zulassung im Luftverkehr wird ohnehin von der EASA als Flugsicherungsbehörde
der Europäischen Union geregelt. Wir Grüne gehen mit der schrittweisen
Ausweitung der sauberen Mobilität vom PKW auf LKW, Busse, Baufahrzeuge, Schiffe,
Hubschrauber und Flugzeuge nur den nächsten logischen Schritt für Klima-, Arten-
, Lungenschutz und nachhaltige Arbeitsplätze.
In der Landwirtschaft
Die Agrarproduktion ist für ca. 15% der anfallenden CO2-Äquivalente in
Deutschland verantwortlich. Zugleich ist die Landwirtschaft einer der Bereiche,
die am härtesten unter der Klimakrise leiden. Im Durchschnitt der letzten 15
Jahre mussten Bäuerinnen und Bauern nach Zahlen des UBA durchschnittliche
jährliche Ertragsausfälle von ca. 470 Millionen Euro verkraften – infolge von
Wetterextremen wie Dürre, Hagel und Starkregen. Dabei ist der Dürresommer 2018
noch gar nicht eingerechnet. Klar ist, dass eine vollständig emissionsfreie
Landwirtschaft nicht möglich ist. Dennoch muss auch hier bis 2050 die Hälfte der
Emissionen eingespart werden, um durch das Pariser Klimaabkommen für 2050
vorgegeben Minderungspfad der Emissionen von mindestens 95 Prozent zu erreichen.
Der viel zu hohe Tierbesatz, die damit verbundenen immensen Güllemengen, der
Einsatz mineralischer Düngemittel, der humuszehrende intensive Ackerbau und die
Entwässerung von Mooren, kurz die agroindustrielle Produktionsweise, hat eben
nicht nur Tierleid, Gewässerverschmutzung und die Entwertung von Böden zur
Folge, sondern schädigt auch unser Klima.
Um das Ruder herumzureißen, muss die Agrarpolitik der Bundesregierung ab sofort
eine Landwirtschaft unterstützen, die mit und nicht gegen die Natur arbeitet:
• Die EU-Agrarförderung in Höhe von ca. 60 Mrd. Euro pro Jahr muss an eine
klimafreundliche Produktion gekoppelt werden.
• Der viel zu hohe Tierbestand muss verringert werden. Dazu haben wir in einem
Pakt für Faire Tierhaltung ganz konkrete Maßnahmen wie eine Bindung der
Tierhaltung an die Fläche, bessere Tierschutzstandards, eine verbindliche
Tierhaltungskennzeichnung sowie Förderprogramme zur Umstellung vorgelegt, mit
deren Umsetzung die Bundesregierung sofort beginnen kann und muss.
• Um die Gülleflut und die Überdüngung durch zu viel Mineraldünger zu stoppen
(und um enorme Strafzahlungen an die EU zu vermeiden), muss die Bundesregierung
jetzt endlich die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie erfüllen.
• Mit einem Stopp von Grünlandumbrüchen und einer Förderung der Regeneration von
Moorböden kann umgehend eine stärkere Kohlenstoffbindung der Böden erreicht
werden
Bäume pflanzen!
Bäume sind unsere gewachsenen Verbündeten, wenn es darum geht, CO2 zu binden.
Auch ein Teil der menschengemachten Emissionen kann so gebunden werden. Daher
sollten ab sofort mindestens 0,5% des Bundeshaushaltes in Programme zur globalen
Baumpflanzung fließen. Diese Mittel in Höhe von mindestens 1,5 Milliarden Euro
pro Jahr sollen für Baumpflanzungs-Initiativen z.B. entlang von Feldwegen und
zusätzliche Naturwaldflächen in Deutschland genutzt werden, aber auch zu
Baumpflanzungs-Initiativen in anderen Ländern und Regionen unserer Welt, denn
unser Klima hält sich nicht an Grenzen.
Begründung
„Vor dem Hintergrund des im Jahr 2015 im Pariser Klimaabkommen festgelegten Ziels, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu beschränken, sprechen die Forscher eine Warnung aus. Sollte die Erwärmung tatsächlich auf zwei Grad ansteigen, wäre die Lebensgrundlage von bis zu 500 Millionen Menschen weltweit bedroht - unter anderem durch Wassermangel und durch die Ausdehnung von Wüsten.“
Unterstützer*innen
Zustimmung
- Tanja Matthies
Änderungsanträge
- K 1.1 (Petra Ludwig-Sidow (KV Stormarn), Zurückgezogen)
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